Um den langfristigen Erfolg eines Unternehmens zu gewährleisten, sind die optimale Besetzung von Schlüsselfunktionen sowie die effiziente Gestaltung aller Arbeitsprozesse essentiell.
Im Rahmen der Personalberatung fokussiert sich die DFS Personal- und Unternehmensberatung auf diejenigen Branchen, die der Gründer und Inhaber in seiner beruflichen Laufbahn persönlich kennengelernt hat und dadurch das spezifische Anforderungsprofil an Bewerber auf Basis seiner eigenen beruflichen Erfahrungen sehr gut einschätzen kann.
Neben der fachlichen Qualifikation steht hierbei immer die Frage „ob die Chemie stimmt“ im Fokus der Kandidatenvorschläge.
Durch die Fach- und Branchenkenntnis ist sichergestellt, dass Berater und Kunde von Anfang an "die gleiche Sprache sprechen". Hierdurch wird sichergestellt, dass der Beratungsprozess sowohl im Bereich der Personalberatung als auch im Bereich Unternehmensberatung mit der größtmöglichen Effizienz abläuft.
Oberste Maxime der Beratungstätigkeit ist das vertrauliche und diskrete Handeln, wobei die Interessen des Unternehmens sowie im Bereich der Personalberatung auch die Interessen der Bewerber in gleichem Umfang berücksichtigt werden.
Es ist selbstverständlich, dass Informationen an die jeweils andere Seite nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben werden.
Aus diesem Grund ist das persönliche Gespräch mit dem Auftraggeber zu Beginn des Beratungsauftrags besonders wichtig, um alle relevanten Informationen zum individuellen Bedarf des Unternehmens zu erhalten.
Selbstverständlich werden alle Anforderungen der DSGVO vollumfänglich beachtet.
Personalberatung
Im Tätigkeitsbereich "Personalberatung" bietet die DFS Personal- und Unternehmensberatung verschiedene Honorarmodelle an.
1. Drittelregelung
Bei diesem Honorarmodell, mit einem im Vergleich zur erfolgsbasierten Vergütung geringeren Honorarsatz, wird das Gesamthonorar in drei Abschnitten fakturiert:
1. Rate:
Nach Beauftragung zur Kandidatensuche
2. Rate:
Nach dem Beginn der Kandidatenpräsentation beim Kunden
3. Rate:
Nach Abschluss eines Arbeitsvertrages
2. Pauschalhonorar
Bei diesem Honorarmodell wird ein monatliches Pauschalhonorar vereinbart, mit dem alle Dienstleistungen im Rahmen eines zuvor vereinbarten Dienstleistungsvertrages abgegolten sind.
Kostenfreie Nachbesetzung
Sollte der Kandidat während der Probezeit (maximal 6 Monate) - egal aus welchem Grund - während der Probezeit aus dem Unternehmen ausscheiden, erfolgt einmalig eine kostenfreie Nachbesetzung dieser Stelle.
Unternehmensberatung
Im Tätigkeitsbereich "Unternehmensberatung" bieten wir in Abhängigkeit von der Art und dem Umfang der Dienstleistung drei Honorarmodelle an:
- Stundensätze
- Tagessätze
- Pauschalhonorare
Alle Rechte vorbehalten.
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